Schüler-SMV

Hier ein Link mit allgemeinen Infos zur >> Schülermitverantwortung in Bayern (externer Link).

Unsere Schülersprecher im Schuljahr 2023/2024:

1. Schülersprecher: Eric Marquardsen
2. Schülersprecherin: Carmen Kienle
3. Schülersprecherin: Julia Gerle

Verbindungslehrerin: Frau Epp

Aktionen und Veranstaltungen der SMV:

  • Spendenlauf (für ein Uganda-Hilfsprojekt)
  • Krapfenverkauf am „Rußigen Freitag“
  • Catwalk mit Kostümprämierung im Fasching
  • Tutoren-Betreuung für die 5. Klassen
  • Umwelttag

Klassensprecher-Seminare:

Zweimal pro Schuljahr finden bei uns an der Mittelschule Klassensprecher-Seminare statt. Hier treffen sich alle ersten und zweiten Klassensprecher aller Klassen an ein oder zwei Vormittagen und werden für ihre Aufgabe als Klassensprecher geschult. Organisiert wird das Klassensprecher-Seminar von der Verbindungslehrkraft und von der Jugendsozialarbeit.

SMV – Was ist das eigentlich?

SMV steht für SchülerMitVerantwortung. Zur Schulgemeinschaft gehören nicht nur Schulleitung, Lehrer und Eltern, sondern in erster Linie unsere Schülerinnen und Schüler.

Durch die Einrichtung der SMV haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mitzureden und das Leben an der Schule in eurem Sinne mitzugestalten. 

Wer gehört zur SMV?

Zunächst einmal sind alle gewählten Klassen- und Schülersprecher automatisch Teil der SMV. Dazu kommen alle, die helfen wollen, Schule schülergerecht zu machen. Die direkten Ansprechpartner sind zunächst die gewählten Verbindungslehrkräfte.

Einrichtungen der SMV

1  Klassensprecherversammlung
2  Arbeitskreise für Projekte, Veranstaltungen usw.
3  Schülersprecherversammlung auf Landkreisebene

Aufgaben der SMV

1  Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerinnen und Schüler
2  Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und Aktionen
3  Mithilfe bei der Lösung von Streitfällen
4  Vorbild für andere sein

Die Rechte der SMV

1. Das Informationsrecht sorgt dafür, dass ihr über alle euch betreffenden Angelegenheiten der Schule informiert werdet.

2. Das Anhörungs- und Vorschlagsrecht stellt sicher, dass eure Wünsche und Anregungen an Lehrkräfte, den/die Leiter/in der Schule und den Elternbeirat übermittelt werden.

3. Das Vermittlungsrecht erlaubt Schülern, bei Problemen Vertreter der SMV um Hilfe bzw. Vermittlung zu bitten.

4. Das Beschwerderecht garantiert, dass eure Beschwerden bei Lehrkräften, bei der Schulleitung und im Schulforum ohne Bedenken vorgebracht werden dürfen.

5. Das Mitspracherecht ermöglicht euch, bei der Gestaltung von Veranstaltungen und der Hausordnung mitzuwirken sowie am Schulforum teilzunehmen.